RARA-VIENNA MENUE

RARA-VIENNA

RARA-VIENNA MENUE

RARA-VIENNA MENÜ

RARA-VIENNA MENUE

Menue
Menue

Oldtimerclub-Rallyeclub-Racingclub

Oldtimerclub-Rallyeclub-Racingclub

Oldtimerclub-Rallyeclub-Racingclub

Oldtimerclub-Rallyeclub-Racingclub

Oldtimerclub-Rallyeclub-Racingclub

Rallye and Racing Association Vienna
Oldtimerclub-Rallyeclub-Racingclub
Direkt zum Seiteninhalt


RARA-Vienna – Weinviertelrallye 2025

AUSSCHREIBUNG
 
Veranstalter und Veranstaltung:
 
Die RARA-Weinviertel-Rallye wird vom Motorsportklub RARA-Vienna veranstaltet.
Organisation: Johann THOMAS (+43 676 367 1421)

Diese Veranstaltung ist auf Gleichmäßigkeit ausgelegt und auf einen Tag anberaumt.

Diese Weinviertel-Rallye wird als gesellige, sportliche und touristische Veranstaltung für klassische Automobile aller Marken abgehalten.
Zu absolvieren sind zahlreiche Zeit-Sonderprüfungen sowie Passierkontrollen.
Aus organisatorischen Gründen ist die Veranstaltung auf 60 Fahrzeuge limitiert.
 
 
Ort und Zeit:
 
Die RARA-Vienna Weinviertelrallye wird am Samstag dem, 14. Juni 2025 durchgeführt.
Start und Ziel liegen in 2280, Glinzendorf. im Anger 4, beim Gasthaus „Prosser“.
 
 
Strecke:

Die Strecke führt von 2280 Glinzendorf durch das westliche und nördliche Weinviertel. Die
Gesamtlänge beträgt ca. 260 km und ist in 5 Etappen unterteilt. Wertungsprüfungen mit
mehreren bekannten Messpunkten sind zu absolvieren. Die gesamte Strecke wird auf befestigten
Straßen (Beton und Asphalt) geführt.
 
 
Die Durchschnittsgeschwindigkeit ist auf maximal 50 km/h ausgelegt. Auf der gesamten Strecke ist die STVO einzuhalten.
 
 
Teilnehmer:
 
Alle Fahrer müssen im Besitz eines in Österreich gültigen Führerscheins sein.
 
Fahrertausch zwischen Fahrer und Beifahrer ist erlaubt, die Bestimmungen für den weiteren Fahrer gelten dann sinngemäß.
Zusätzliche Beifahrer bzw. Gäste sind nach Maßgabe vorhandener Plätze willkommen, und auf Anfrage, gegen Entrichtung einer zusätzlichen Nenngebühr (siehe Nenngeld), möglich.
Grundsätzlich gilt die Nennung nur für das gemeldete Fahrer/Beifahrer-Team.
Bei Änderungen bitten wir um möglichst frühzeitige Bekanntgabe.
 
 
Fahrzeuge:
 
Teilnahmeberechtigt sind alle historischen Automobile bis Baujahr 1992. Zusätzlich ist eine eigene Klasse für Pkw ab dem Baujahr 1992 vorgesehen.
Diese werden in einer eigenen Klasse (Klasse 5) gewertet, nicht jedoch in der Gesamt­wertung.
Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen zum Straßenverkehr zugelassen sein.
Die Teilnahme mit Probe- oder Überstellungskennzeichen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Teilnahmen mit Lastkraftwagen oder Militärfahrzeugen sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter möglich. Grundsätzlich gilt die Nennung nur für das gemeldete Fahrzeug. Der Veranstalter behält sich die freie Vergabe der Startplätze unter den eingegangenen Nennungen vor.
 
 
Fahrzeug-Klassen:

Klasse 1: Automobile bis Baujahr 1959
Klasse 2: Automobile der Baujahre 1960 bis 1970
Klasse 3: Automobile der Baujahre 1971 bis 1980
Klasse 4: Automobile der Baujahre 1981 bis 1995
Klasse 5: Automobile ab Baujahr 1996 (werden nicht in der Gesamtwertung geführt)

Der Veranstalter behält sich das Recht vor,
Klassen zusammenzulegen oder zusätzliche Unterteilungen einzuführen.

Preise:
Klassen 1 bis 5 Erster bis dritter Platz - für Fahrer und Beifahrer
Teamwertung Erster Platz
Damenpokal Bestes Damenteam - für Fahrerin und Beifahrerin
Zusatzwertung Bester je Wertungsprüfung - für Fahrer und Beifahrer
Gesamtklassement
Klasse 1 bis 4 Erster bis fünfter Platz – für Fahrer und Beifahrer

Abnahme:
Die administrative Abnahme findet am Samstag, den 14. Juni 2025 in der Zeit von 08:00 bis
09:00 Uhr im „Gasthaus PROSSER“ 2280 Glinzendorf, Im Anger 4 statt. Jeder Teilnehmer
hat für sein zeitgerechtes Erscheinen selbst zu sorgen. Bei der administrativen Abnahme erhalten
die
Teilnehmer alle Veranstaltungsunterlagen außer der Startkarte. Diese wird erst beim Start
übergeben.

Fahrerbesprechung:
Die Fahrerbesprechung findet am Samstag, den 14. Juni 2025 um 09:15 Uhr im Gasthaus
„PROSSER“ statt.
Start des ersten Fahrzeuges ist 10:01 Uhr.

Rallyezeit:
Rallye-Zeit = Funkuhrzeit und gilt für die gesamte Veranstaltung. Gegen die Zeitnahme gibt es
keinen Protest.

Fahrzeiten:
Die Fahrzeiten sind auf der Startkarte ersichtlich. Die Sollzeit erfolgt absolut in Minuten. Die
Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Strecke, als auch auf den Wertungsprüfungen, ist unter
50 km/h berechnet. Die Teilnehmer sind für die Ankunft und Zeitkartenübergabe bei den
Kontrollpunkten in der korrekten Minute selbst verantwortlich.
Kontrollen:
In der gesamten Fahrstrecke sind Zeitkontrollen (ZK) und Passierkontrollen (PK) sowie geheime
Passierkontrollen (GPK) vorgesehen. Bei den PK und GPK  ́s wird keine Zeit genommen
sondern das korrekte Befahren der Strecke kontrolliert und in die Startkarte eingetragen.
Wettbewerbsbestimmungen:
Mit Abgabe der Nennung akzeptieren die Teilnehmer die Bestimmungen dieser Veranstaltung
alle veröffentlichten Durchführungsbestimmungen sowie die Anweisungen der Funktionäre
während der gesamten Veranstaltung.
Technische Hilfsmittel (Wegstreckenzähler, Stoppuhren) aller Art sind erlaubt. Es gibt keine
Referenzstrecke. Gegen die Kilometrierung und Zeitnahme ist kein Einspruch möglich. Die
Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
 
Nennung:
 
Die Nennung kann mittels ONLINE-FORMULAR erfolgen, zu finden unter
www.rara-vienna.com
Alternativ steht hier auch ein Nennformular  zum Download bereit:
Dieses Nennformular, vollständig ausgefüllt, bitte per e-mail an office@rara-vienna.com
Pflichtfelder sind unbedingt auszufüllen.

Eine per Online-Formular bzw. Email übermittelte Nennung gilt als eigenhändig unterschrieben.
 
 
Nennschluss
 
Der Nennschluss ist der 16. MAI 2025.
Achtung: Auch die, nach Abgabe der Nennung, durch Nenn-Bestätigung bzw. Auflistung in der Nennliste, erfolgte Startplatz-Reservierung gilt erst nach Bezahlung des Nenngeldes als endgültig fixiert. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer/Fahrzeuge abzulehnen.
 
 
Nenngeld:
 
Nenngeld pro Fahrzeug mit Fahrer/in und einem/r Beifahrer/in: 190 Euro
Zusätzliche Beifahrer bzw. Gäste
(nach Maßgabe vorhandener Plätze, auf Anfrage) p.P.:  40 Euro
 
Nachnennungen:
 
keine mehr möglich...
 
 
Bankverbindung: Raika
IBAN: AT84 3295 1000 0008 7130
BIC: RLNWATWWWDF
Kontoinhaber: RARA-Vienna
 
Das Nenngeld ist Reuegeld und wird nur zurückbezahlt,
wenn die Nennung abgewiesen oder die Veranstaltung abgesagt wird.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen jederzeit Änderungen vorzunehmen,
oder die Veranstaltung abzusagen.
 

Leistungen des Veranstalters:
 
Organisation und Durchführung der Veranstaltung

-Startnummern
- Wagenschild
- Bordbuch
-Fotodienst
- technischer Dienst ÖAMTC
- Mittagssnack: Gutschein
- Siegerehrung mit Pokalübergabe und Abendessen - Getränke sind nicht inkludiert

Auswertung und Ergebnisse
Veröffentlichung der Ergebnislisten im Web
 

Wettbewerbsbestimmungen:
 
Die Streckenführung wird durch das Roadbook vorgeschrieben, in dem auch alle erforderlichen Informationen enthalten sind, mit denen die Strecke korrekt absolviert werden kann. Startnummern, Rallye-Schild und etwaige Aufkleber sind laut Vorgabe anzubringen.
Als Veranstaltungszeit (Rallyezeit) gilt die Funkuhrzeit des Veranstalters. Gegen Zeitnehmung, Kilometrierung
und Roadbook ist kein Protest zulässig. Mit Abgabe der Nennung akzeptieren die Teilnehmer die Bestimmungen
dieser Veranstaltung, alle veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und die Anweisungen der Funktionäre
während der gesamten Veranstaltung.
 
Für die erfolgreiche Bewältigung der Rallye und der Sonderprüfungen ist eine Stoppuhr von großem Vorteil.
Es sind Handstoppuhren mit analoger oder digitaler Anzeige erlaubt.
 
Weitere technische Hilfsmittel wie Funkuhren und Wegstreckenzähler sind erlaubt, für die erfolgreiche
Bewältigung der Rallye jedoch nicht erforderlich.
 
Die Mitnahme einer Straßenkarte ist nicht erforderlich, kann aber eine sinnvolle Ergänzung sein.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
 
Kontrollen:
 
In die Fahrtstrecke sind Zeitkontrollen (ZK) und Passierkontrollen (PK) eingebaut.
Soll-Zeiten (eventuell Soll-Zeit-Rahmen) sind entweder im Roadbook ersichtlich oder in einer eigenen Starterkarte vorgedruckt.
Die Ist-Zeiten werden dann vom Funktionärs-Team vor Ort oder per GPS-Logger-Auswertung kontrolliert.
 

Sonderprüfungen:
 
Entlang der Strecke sind von den Teilnehmern Sonderprüfungen (SP) zu absolvieren.
 
Vorgesehen sind:
 
Zeit-Sonderprüfungen, bei denen bestimmte Stellen nach einem vorgeschriebenen Zeitraum zu passieren sind,
die jeweils vorgegebene Geschwindigkeit im Schnitt oder konstant über bestimmte Strecken einzuhalten ist, oder eine Strecke in derselben Zeit zu befahren ist wie einer anderen im Roadbook gekennzeichneten davor. Die Lichtschranken-Messstellen sind im Roadbook eingezeichnet und auf der Stecke gut sichtbar.
 

Wertung:
 
Voraussetzung ist die Einhaltung der Durchführungs-Bestimmungen.
Die Wertung erfolgt nach dem Strafpunkte-System.
Für das Nicht-Passieren der PK werden Strafpunkte vergeben. Jede Abweichung
von den Zeit-bzw. Geschwindigkeits-Vorgaben wird in Strafpunkte umgerechnet.
 
 
Die Punkte werden wie folgt errechnet:
a) Nichteinhalten der vorgeschriebenen Startzeit pro Minute,
Abweichungen zur Etappensollzeit pro angefangene Minute
zu früh 60 Punkte
zu spät 1 Punkt
b) Abweichungen zur Sollzeit bei Wertungsprüfungen pro Sekunde 1 Punkt
pro 10tel Sekunde 1/10 Punkt
pro 100stel Sekunde 1/100 Punkt
(max. 300 Punkte pro Wertungsprüfung)
c) auslassen einer PK oder GPK 50 Punkte
d) anfahren eines Kontrollpunktes aus der falschen Richtung 100 Punkte
e) anhalten in Sichtweite der Lichtschranken (nach gelber Fahne) 50 Punkte
f) Umwerfen einer Tormarkierung 2 Punkte
Auslassen eines Tores 20 Punkte
Auslassen mehrerer Tore 300 Punkte
g) Verlust der Startkarte und Auslassen einer Zeitkontrolle 1000 Punkte
h) grobe Verstöße gegen die StVO Ausschluss

Alle Kontrollpunkte werden 10 Minuten nach theoretischer Durchfahrtszeit des letzten
Teilnehmers geschlossen.
            

Haftungsausschluss -   Foto-Film-Video-Verwendung   -   Datenschutz:
 
Jede/r FahrerIn/TeilnehmerIn übernimmt, für durch ihn/sie und sein/ihr Fahrzeug verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Bereich der Wettbewerbsstrecke oder deren Einrichtungen, allein die zivil- und strafrechtliche Haftung.
Der Veranstalter, sowie alle mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, lehnen jegliche Verantwortung und Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Benutzung der Wettbewerbsstrecke oder durch diese entsteht, gegenüber den Benützern der Wettbewerbsstrecke sowie deren Rechtsnachfolger ab. Sollte durch ein Schadensereignis von dritten Personen, gegenüber dem Veranstalter oder mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, Schadensansprüche
gestellt werden, so sind diese vom Verursacher schad- und klaglos zu halten.
 
Während der Veranstaltung produzierte Foto-, Film- und Videoaufnahmen können vom Veranstalter und dessen
Partnern  für PR-Zwecke verwendet werden, ohne dass dem/der FahrerIn/TeilnehmerIn daraus irgendwelche wie immer gearteten Ansprüche entstehen, auch wenn diese Veröffentlichung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung steht. Für das in Zusammenhang mit der Nennung diesmal oder bereits früher übermittelte/bereitgestellte Fahrzeugfoto gilt ebenso die Zustimmung zur Veröffentlichung und uneingeschränkten Nutzung.
 
Zum Zwecke der Projektabwicklung bzw. Bewerbung der Veranstaltung (also z.B. in Nennlisten, Starterlisten, Ergebnis-listen und sonstigen Teilnehmerpräsentationen) können der Name von FahrerIn und BeifahrerIn mit Nationalität/ Bundesland und die genaue Bezeichnung des Fahrzeuges (inkl. Baujahr und techn. Daten sowie Fahrzeugfoto) vom Veranstalter und dessen Partnern in verschiedenen Medien bekanntgegeben und öffentlich zugänglich gemacht werden.
 
Die darüber hinaus gehenden persönlichen Daten und Kontakt-Daten der Teilnehmer werden an sonstige Dritte nicht weitergegeben. Die Daten können vom Veranstalter und dessen Partnern für Eigen-Werbung und eigene Informations-zwecke verwendet werden. Diese Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
 

Kontakt:
 
Johann THOMAS
 
Sitz des Vereines Wien                                                                                  
                                                                                                                                    
1200 Wien Jägerstrasse 91/11/1
Tel.:  +43 676 367 1421

ZVR.Nr. 104299819   
Bankverbindung: Raika
IBAN: AT84 3295 1000 0008 7130
BIC: RLNWATWWWDF
Kontoinhaber: RARA-Vienna
                                                                                                   

     zum Nennformular HIER         Ausschreibung zum Drucken in PDF  HIER                                                                   

raha49
Kontakt
Copyright 2017 rara-vienna / Alle Rechte vorbehalten
Besucherzaehler
Besucherzaehler
seit Dez. 2015
seit Sep. 2024
RARA-Vienna
0699 105 01 110
thank you for visiting
copyright
rara-vienna
Zurück zum Seiteninhalt